GGW 3/2007: Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich. Haben Sie dieses Wort-Ungetüm schon einmal laut ausgesprochen? Gar nicht so einfach, ohne sich dabei zumindest einmal zu verhaspeln. Aber zum Glück gibt es die Abkürzung Morbi-RSA, die gar keine Probleme mehr beim Aussprechen bereitet. Durchaus haken könnte es allerdings noch, wenn es darum geht, den Morbi-RSA im Detail auszugestalten. Dass er zum 1. Januar 2009 zeitgleich mit dem Start des Gesundheitsfonds kommt, ist von der Großen Koalition in der jüngsten Gesundheitsreform, dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“, beschlossen worden. An der genauen Ausgestaltung des Morbi-RSA wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.

Von den Details wird abhängen, ob die Versorgung von Kranken auch wirklich im Mittelpunkt des wettbewerblichen Handelns der Krankenkassen stehen wird, schreiben Klaus Jacobs und Sabine Schulze vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO). Sie setzen sich intensiv mit den immer wieder angeführten Argumenten der Gegner des Morbi-RSA auseinander. Ihr Fazit: Die Reform weist viele Widersprüche in Bezug auf die tatsächliche Wettbewerbsstärkung auf. Die konsequente Umsetzung des Morbi-RSA würde hier ein deutliches Zeichen für mehr Wettbewerb setzen.

Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen unterstreicht, dass der Erfolg des Morbi-RSA nicht nur von seiner Ausgestaltung abhängt. Härtefallregelung und Zusatzbeiträge können für ihn zur Stolperfalle werden. Den Weg für die Ausgestaltung des Morbi-RSA beschreibt Dirk Göpffarth vom Bundesversicherungsamt in Bonn. Er plädiert vor allem für einen transparenten Prozess bei der nicht einfachen Auswahl und Anpassung eines Klassifikationsmodells mit Morbiditätsorientierung.

Der Morbi-RSA ist die Voraussetzung für einen sinnvollen Kassenwettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung. Um sicherzustellen, dass die Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf der Strecke bleibt, muss er jetzt konsequent umgesetzt werden.

Zur GGW 3/2007: Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich