Analyse des WIdO: Pauschale Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet
Spareffekt für die Pflegeversicherung könnte sich fast halbieren

Berlin. Die von der Bundesregierung zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade wird wahrscheinlich nicht die erwarteten Einspareffekte bringen. Das geht aus einer aktuellen Analyse des WIdO hervor, in der Anpassungseffekte an den Schwellenwerten zum nächsten Pflegegrad betrachtet werden. Diese werden laut der Studie dazu führen, dass die realisierbaren Einsparungen statt der erwarteten ca. 4 Milliarden Euro voraussichtlich nur bei etwa 2 Milliarden Euro jährlich liegen werden.
Für die Analyse hat das WIdO die aktuellen Bewertungen der rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten ausgewertet, die im Jahr 2024 das erste Mal vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet worden sind oder in diesem Jahr eine Höherstufung in den nächsthöheren Pflegegrad beantragten. Im Ergebnis zeigen sich deutliche Häufungen von Punkte-Bewertungen direkt oberhalb der bisher geltenden Schwellenwerte zum nächsthöheren Pflegegrad. 2024 fielen knapp 21 Prozent der Erstbegutachtungen und rund 16 Prozent der Höherstufungen in diese Übergangsbereiche („Bunching“-Effekt). Diese Häufungen lassen sich nicht allein durch das Begutachtungsinstrument erklären, sondern werden laut der Analyse etwa zur Hälfte durch andere Faktoren wie Anreiz- und Verhaltenseffekte verursacht. Im Einklang mit den Erfahrungen in anderen Ländern verdeutlichen die Ergebnisse die Dynamiken von Schwellenwertanpassungen in der Pflegebegutachtung.
Auch nach der Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegegrade, die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehen ist, sind laut WIdO-Analyse solche Anpassungseffekte zu erwarten. Die bisher feststellbaren Häufungen von Bewertungen werden demnach nicht an den ursprünglichen Grenzen bleiben, sondern sich an die neuen Grenzen verlagern.
Einsparvolumen der geplanten Reform mehrere Milliarden Euro geringer als angenommen
Durch die Anpassung des Verhaltens der Akteure im Begutachtungsverfahren wird das tatsächliche Einsparpotenzial der geplanten Reform nach Einschätzung der Autoren um mehrere Milliarden Euro geringer ausfallen als bislang angenommen. Sie gehen davon aus, dass sich die in der Finanzplanung der Sozialen Pflegeversicherung veranschlagten Einsparungen fast halbieren könnten.
„Die Ergebnisse sprechen weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch gegen jede Anpassung von Zugangskriterien“, sagt David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Studie. „Sie zeigen aber, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift.“ Wenn die Politik den bisherigen Zugang zur Pflegeversicherung als zu weitreichend, zu wenig zielgenau oder nicht mehr finanzierbar bewerte, sollte sie nicht nur einzelne Stellschrauben wie die Schwellenwerte in den Blick nehmen. Stattdessen müsse das gesamte Begutachtungssystem in einer Evaluation auf den Prüfstand gestellt und reformiert werden. „Eine pauschale Anhebung der Schwellenwerte spart zwar Geld, kann aber auch zu Einbußen bei Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität führen“, betont Scheller-Kreinsen. Um solche unerwünschten Effekte und mögliche Folgekosten einer Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden, brauche es eine genaue Analyse der Pflegebedürftigen nahe der Schwellenwerte und der Effektivität der Pflegeleistungen in Deutschland.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die erwarteten Finanzwirkungen aus der Anpassung der Begutachtungssystematik im PNOG allein für das Jahr 2027 auf 1,3 Milliarden Euro beziffert, für das Jahr 2030 sogar auf 4,2 Milliarden Euro. Diese Einsparpotenziale könnten laut der Analyse bis zu 50 Prozent geringer ausfallen als bisher veranschlagt. Zudem weisen die Autoren darauf hin, dass aktuell ein starker Anreiz besteht, Anträge auf Einstufung in die Pflegeversicherung vorzuziehen, um noch nach den alten Regeln bewertet zu werden. Dadurch könnten die Ausgaben für die Soziale Pflegeversicherung kurzfristig sogar steigen und der ohnehin stark belastete MD zusätzlich beansprucht werden.
Versicherte der Pflegeversicherung können jederzeit formlos einen Antrag auf Begutachtung bei ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt den regionalen MD mit der Begutachtung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeitende. Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2017 erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit über das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA). Es misst den Grad der individuellen Pflegebedürftigkeit anhand von sechs zentralen Lebensbereichen (Modulen). Diese werden jeweils mit Punkten bewertet und in einem schriftlichen Gutachten zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.
Das WIdO e-Paper 14 (2026) Punktlandung Pflegegrad? Analysen zur Reform der Pflegebegutachtung steht zum kostenlosen Download bereit.