Krankenhaus-Report 2026

Schwerpunkt: Reformperspektiven

Der Krankenhaus-Report 2026 greift mit seinem Schwerpunktthema die Reformbedürftigkeit der stationären Versorgung in Deutschland auf. Er thematisiert Umsetzungsstand und Anpassungsbedarf der gesetzlichen Reformmaßnahmen, die Passgenauigkeit der bundesweit neu eingeführten Leistungsgruppen und stellt auch Erfahrungen aus anderen Ländern vor. Zudem geht es um Reformperspektiven für die Finanzierung, Vor- und Nachteile der Vorhaltevergütung, den Transformationsfonds und die Auswirkungen des Pflegebudgets. Zuguterletzt werden die Ambulantisierung und die sektorenübergreifende Versorgung adressiert.

Inhaltsverzeichnis

Teil I Reformperspektiven für die Krankenhausstrukturen

Die große Krankenhausreform 2025 – Stand und Ausblick

Boris Augurzky

In der Vergangenheit wurden die Krankenhausstrukturen in Deutschland hinsichtlich Zentralisierung und Schwerpunktbildung langsam, aber stetig weiterentwickelt. Trotzdem besteht diesbezüglich weiterhin großes Potenzial. Die Mitte der 2020er Jahre beginnende deutliche Beschleunigung des demographischen Wandels erfordert nunmehr allerdings auch eine Beschleunigung der Veränderungen, um die vorhandenen Ressourcen effizienter nutzen zu können. Ansonsten droht Rationierung von Leistungen. Eine große Krankenhausreform war bereits in der Legislatur von 2017 bis 2021 angedacht, jedoch setzte die Covid-19-Pandemie dann andere Prioritäten. Sie fiel daher in die darauffolgende Legislatur. Nach zähem Ringen um ihre Inhalte trat sie zum 01.01.2025 in Kraft. Seit Mai 2025 arbeitet die neue Regierungskoalition schon an Anpassungen an der Reform – technischer und inhaltlicher Art. Insbesondere sollen die Strukturvorgaben an die neuen Leistungsgruppen reduziert werden und Bundesländer sollen praktisch frei über Ausnahmemöglichkeiten entscheiden können, was den Veränderungsprozess hin zu effizienteren Strukturen bremsen könnte. Aufgrund der nicht nachhaltig finanzierten Sozialsysteme dürfte es dann zu budgetorientierten Lösungen kommen: Die bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel für die Gesundheitsversorgung könnten auf Regionen heruntergebrochen werden, die einerseits feste Budgets, andererseits mehr Gestaltungsfreiheit und Zielvorgaben erhielten. Daraus könnte ein Wettbewerb der Regionen entstehen – bei zugleich gedeckelten Budgets, die dafür Sorge tragen, dass die aktuelle Kostendynamik gebremst wird.

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Internationale Entwicklungen und Vergleich: Wo steht die deutsche Krankenhauslandschaft und wie lässt sich der Reformweg einordnen?

Louise Charlotte Olimpia Junge, Elke Berger, Astrid Eriksen und Reinhard Busse

Internationale Vergleiche von Gesundheitssystemen und Gesundheitsreformen bieten Einblicke darüber, wie Länder trotz unterschiedlicher institutioneller und finanzieller Rahmenbedingungen ähnliche Ziele verfolgen, und ermöglichen, aus Erfahrungen anderer Länder zu lernen. Dieses Kapitel bietet einen Überblick über Krankenhausreformen in 32 Ländern von 2018 bis 2024. Hierfür wurden die Krankenhausreformen des online verfügbaren Health Reform Trackers des European Observatory on Health Systems and Policies auf Co-Cluster, Inhalt, Maßnahmen und Ziele analysiert. Länderübergreifend lassen sich Gemeinsamkeiten erkennen, etwa beim Ausbau ambulanter Strukturen, neuen Vergütungsmodellen oder Strategien gegen Fachkräftemangel, die auch in der deutschen Reformdebatte zu finden sind. Unterschiedliche Strategien äußern sich in Maßnahmen zur Zentralisierung bzw. Dezentralisierung oder im Umgang mit Fallpauschalen. Der internationale Vergleich liefert wertvolle Impulse für evidenzbasierte Politik, innovative Finanzierungs- und Personalstrategien sowie sektorenübergreifende Versorgungskonzepte.

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Impulse zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen: Ein Vergleich der Schweiz mit Deutschland

Alexander Geissler, Justus Vogel und David Ehlig

Leistungsgruppen wurden mit dem KHVVG als zentrales Instrument der Krankenhausplanung und -finanzierung in Deutschland eingeführt. Sie dienen der Vergabe von Versorgungsaufträgen durch die Bundesländer und sind zugleich Voraussetzung für den Zugang zur neuen Vorhaltevergütung. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag, inwieweit die aktuelle Ausgestaltung der Leistungsgruppen geeignet ist, die Ziele der Krankenhausplanung – Erreichbarkeit, Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit – zu unterstützen. Hierzu werden die somatischen Leistungsgruppen in Deutschland, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene, systematisch mit den seit 2012 etablierten und mehrfach weiterentwickelten Leistungsgruppen des Kantons Zürich verglichen. Der Fokus liegt auf der Granularität der Leistungsgruppen, ihrer medizinischen Homogenität sowie den verknüpften Qualitätsanforderungen. Die Analyse zeigt, dass die Schweizer Systematik deutlich feingliedriger ist und komplexe Leistungen gezielter differenziert, während in Deutschland mehrere Leistungsgruppen medizinisch heterogen und breit gefasst sind. Auf Basis der Ergebnisse werden Impulse zur Weiterentwicklung der deutschen Leistungsgruppen abgeleitet, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von Komplexität, der Rolle von Querschnittsbereichen wie der Intensivmedizin sowie möglicher Zielkonflikte zwischen Planung und Finanzierung. Abschließend wird die Eignung von Leistungsgruppen als Grundlage der Vorhaltefinanzierung kritisch diskutiert.

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NRW: Ziele und Auswirkungen der Krankenhausplanungsreform

Hanna Krüll, Simon Loeser und Corinna Hentschker

In diesem Beitrag erfolgt eine Gesamtbewertung der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 mit einer Darstellung erster Effekte in der Versorgungsrealität. Der Plan ermöglicht dem Land NRW eine detailliertere Steuerung stationärer Versorgungsleistungen als unter der bisherigen Rahmenplanung. Erreicht wird dies durch die Einteilung des stationären Leistungsspektrums in 60 somatische und vier psychiatrische Leistungsgruppen, die den Klinken nach Bedarfs- und Strukturqualitätskriterien zugewiesen werden. Die Entscheidungen der Planungsbehörde gaben vor allem bei Leistungen der Orthopädie, Gefäßchirurgie und Onkochirurgie deutliche Konzentrationen mit einer Reduktion der Standorte um bis zu 70% der ursprünglichen Versorger vor. Gegen die 6.200 Einzelentscheidungen des Landes wurden bisher 93 Klagen durch Kliniken erhoben. In den 54 flankierenden Eilverfahren bewerteten die Verwaltungsgerichte die Grundsätze der Auswahlentscheidungen der Planungsbehörden für tragfähig. Daher hat sich das Land in den bisherigen Eilverfahren überwiegend durchgesetzt. Die planerisch vorgegebene Leistungskonzentration hat mittlerweile auch die Versorgungswirklichkeit entsprechend beeinflusst. Die vorgestellte Auswertung der Leistungsverlagerungen zeigt für die spezifischen Leistungsgruppen der Schwerpunktversorgung, dass die Gelegenheitsversorgung weitgehend überwunden ist und die Versorgung sich faktisch an den planerisch begünstigten Standorten konzentriert. Die Leistungsgruppen und Regularien der Bundesreform (KHVVG, KHAG) weisen zum NRW-Modell relevante Inkompatibilitäten auf. Nach aktuellem Stand des KHAG ist NRW daher vollständig von Kernaspekten der Planungs- und Finanzierungsreform bis Ende 2030 ausgenommen, z. B. von der Vorhaltefinanzierung und den Mindestvorhaltezahlen.

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Krankenhausreform – Qualitätselemente im Fokus

Jürgen Malzahn, Marjana Mai, Christian Günster und Gerhard Schillinger

Der Beitrag fokussiert auf die Qualitätsaspekte der Ende 2024 beschlossenen und aktuell noch zu beschließenden Krankenhausreform und die inhaltlich damit eng verbundene Planung auf der Basis von Leistungsgruppen. Es wird dargelegt, welche Reformziele angestrebt sind und in Anlehnung an den PDCAZyklus werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die diese Ziele absichern sollen. Die Ziele sind vergleichbar mit denen des Krankenhausstrukturgesetzes aus dem Jahr 2016. Die Datenlage zeigt bei allen genannten Reformvorhaben die gleichen Defizite und ungenutzten Potenziale. Der Gesetzgeber strebt an, Qualitätsaspekte stärker in die Planungsprozesse zu integrieren, um eine effizientere und qualitative Versorgung abzusichern. Die Autoren schlagen die Etablierung eines Kennzahlensystems auf Basis von Abrechnungsdaten der Krankenhäuser sowie weiterer öffentlich zugänglicher Quellen vor. Vorab formulierte Zielwerte sind mit den jetzigen IST-Werten zu vergleichen und kontinuierlich nachzuhalten. Verantwortung tragen hierfür die Krankenhausplanungsbehörden unter Beteiligung der Landeskrankenhausgesellschaften und der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen. Ein wissenschaftlich begründetes Kennzahlensystem bietet die Chance, auf einer soliden Basis dieWirkungen der Krankenhausreform zu messen und bei einer Zielverfehlung so zeitnah wie möglich mit Nachsteuerungen die grundsätzlich sinnvollen Reformansätze an die Erfordernisse anzupassen.

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Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz

Max Geraedts

Seit 1989 sind alle Krankenhäuser gesetzlich zur Qualitätssicherung verpflichtet. Später wurden mit so gut wie jeder Reform der Gesundheitsgesetzgebung neue Formen der Qualitätsregulierung eingeführt, zuletzt mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das für alle Leistungsgruppen strukturelle Qualitätsanforderungen festlegt. Qualitätstransparenz wird vor allem auf der Basis der 2005 eingeführten gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser hergestellt. Der Buchbeitrag skizziert die theoretisch möglichen Formen der Qualitätsregulierung und erläutert die wichtigsten aktuell eingesetzten Maßnahmen der Qualitätsregulierung im stationären Sektor. Genauso werden zur Qualitätstransparenz deren Theorie und aktuellen Formen dargelegt. Zu beiden Maßnahmen – Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz – werden empirische Erkenntnisse zu deren zumeist geringen Effekten zusammengefasst. Für die Zukunft wird es darauf ankommen, das richtige Maß zu finden, mit dem die Qualität der Krankenhausversorgung gesichert werden kann, ohne die Leistungserbringenden mit Dokumentationspflichten zu überfordern. Statt einer Kultur des Misstrauens sollte es gelingen, dieMotivation der Krankenhäuser und der Mitarbeitenden zum Umgang mit den eigenen Qualitätsdaten zu stärken.

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Digitale Medizin und integrierte Versorgungsnetzwerke – von der Fragmentierung zur Vernetzung

Sebastian Kuhn und Sebastian Griewing

Das deutsche Gesundheitswesen ist durch sektorale Fragmentierung geprägt, was zu Versorgungsbrüchen und Ineffizienzen führt. Angesichts demographischer Alterung, Multimorbidität und medizinischer Fortschritte gewinnen integrierte Versorgungsnetzwerke an Bedeutung. Digitale Medizin und Telemedizin fungieren hierbei als Schlüsseltechnologien, die Kommunikation, Koordination und datenbasierte Versorgung sektorübergreifend ermöglichen. Der Beitrag analysiert anhand nationaler (u. a. Gesundes Kinzigtal, TEMPiS, TraumaNetzwerk DGU®, Virtuelles Krankenhaus NRW) und internationaler Praxisbeispiele (Kaiser Permanente, Dänemark, Schweiz) Status quo, Nutzenpotenziale und Herausforderungen vernetzter Versorgung. Diskutiert werden Effekte auf Qualität, Effizienz, Patientenzentrierung und Zugang, aber auch ürden wie sektorale Finanzierungslogiken, Interoperabilität und Projekt- Nachhaltigkeit. Ergänzend wird der regulatorische Rahmen (Krankenhausreform, Innovationsfonds, KHZG, Transformationsfonds) eingeordnet. Abschließend formuliert der Beitrag Handlungsempfehlungen zur Etablierung nachhaltiger, digital gestützter Netzwerkstrukturen im Zeitraum 2025–2029..

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Krankenhausreformen umsetzen: Mit Kommunikation und Dialog zu gesellschaftlich tragfähigen Lösungen

Frank Brettschneider, Johannes Fischer und Tiziana Schuster

Die Krankenhausreform ist eine große Herausforderung: Sie verlangt nicht nur eine medizinische und ökonomische Neuausrichtung, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz. Fachlich ist oft klar, was zu tun ist – doch politischer Druck, emotionale Widerstände und fehlende kommunikative Steuerung führen dazu, dass selbst gute Strategien nicht umgesetzt werden. In einer Befragung nennen Experten aus dem Krankenhausbereich Kommunikation als entscheidenden Hebel für den Erfolg von Transformationsprozessen: Vier der fünf am häufigsten genannten Erfolgsfaktoren betreffen kommunikative Aspekte. Dazu zählt die verständliche Information der Öffentlichkeit. Hinzu kommen der Dialog mit den Entscheidungsgremien sowie mit den Betroffenen und den Kritikern. Gesellschaftlich tragfähige Lösungen lassen sich vor allem dann finden,  wenn Information und Dialog in einem systematischen Kommunikationsmanagement geplant und umgesetzt werden.

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Flexibilisierung von Qualitätsvorgaben im Rahmen der Krankenhausplanung: Erfahrungen aus der Schweiz am Beispiel der Mindestfallzahlen

Carla Walker, Charlotte Lang, David Ehlig, Justus Vogel und Alexander Geissler

In Deutschland wird derzeit eine Anpassung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) intensiv diskutiert. Ein zentraler und umstrittener Punkt ist dabei die mögliche Flexibilisierung der Leistungsgruppenbezogenen Qualitätsvorgaben auf Landesebene. Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick in die Schweiz: Dort sind Anforderungen an die Leistungsgruppen und insbesondere Qualitätsvorgaben seit der schrittweisen Einführung 2012 nicht national vorgegeben, sondern kantonal unterschiedlich. Der Kanton Zürich nahm hierbei eine Pionierrolle ein. Die übrigen Kantone waren und sind frei, diese Vorgaben zu übernehmen, zu adaptieren oder auf deren Einführung zu verzichten. Durch die Analyse der kantonalen Anforderungen am Beispiel verschiedener Mindestmengenregelungen sowie deren tatsächlicher Umsetzung sollen Empfehlungen für Deutschland abgeleitet werden.

Grundlage für diesen Beitrag ist eine detaillierte Auswertung kantonaler Spitalplanungsunterlagen sowie eine quantitative Analyse aggregierter Fallzahlen aus der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser des Schweizer Bundesamts für Statistik im Vergleich zu den vom Kanton Zürich festgelegten Mindestmengen.  Zur Einordnung der beobachteten kantonalen Unterschiede wird ergänzend auf Interviews mit kantonalen Akteuren einer laufenden Studie zur schweizerischen Krankenhausplanung zurückgegriffen.

Die von Zürich entwickelte Vorlage wurde von vielen Kantonen aufgegriffen, jedoch in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Von den 26 Schweizer Kantonen haben zehn Mindestmengenregelungen mit Schwellenwerten auf Operateurs- und Krankenhausebene eingeführt, während elf Kantone Mindestmengen nur auf Krankenhausebene anwenden. Fünf Kantone verzichten vollständig auf Mindestmengenregelungen. Insgesamt werden in den Kantonen mit Mindestmengen Vorgaben für 33 Leistungsgruppen definiert. Die Analyse ausgewählter Leistungsgruppen zeigt, dass kantonale Abweichungen nicht nur die Frage der Anwendung von Mindestmengen betreffen, sondern auch deren konkrete Höhe und Ausgestaltung.

Die Interviews zeigen, dass diese Variationen insbesondere durch strukturelle Faktoren wie die Siedlungsstruktur und Topographie (z B. ländliche und gebirgige Regionen) sowie durch politischen Druck und öffentliche Diskussionen erklärt werden können. Zudem befinden sich die Kantone häufig in einem Zielkonflikt, da sie zugleich Planer, Finanzierer und teilweise Eigentümer von Krankenhäusern sind. Dies kann zu Interessenkonflikten hinsichtlich der konsequenten Durchsetzung von Mindestmengen führen. Die Schweizer Erfahrungen deuten darauf hin, dass eingeräumte Spielräume zur Anpassung von Qualitätsvorgaben in der Praxis auch genutzt werden. Das wirft für die deutsche Reformdiskussion die Frage auf, ob und wie Flexibilisierung ausgestaltet werden muss, um den angestrebten leistungs- und qualitätsorientierten Wandel der Krankenhauslandschaft zu erzielen.

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Deutsche psychiatrische Versorgungsstrukturen im internationalen Vergleich, Reformperspektiven

Michael Löhr und Hans-Joachim Salize

Psychiatrische Versorgungssysteme unterscheiden sich international teils erheblich – auch dort, wo sich Länder auf ähnliche Leitbilder wie die Gemeindepsychiatrie berufen. Der Beitrag analysiert diese Unterschiede und beleuchtet insbesondere die deutsche Situation, die bis heute durch eine historisch gewachsene Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung geprägt ist. Diese Sektorentrennung führt zu erheblichen Schnittstellenproblemen, Doppelstrukturen und Brüchen in der Behandlungskontinuität. Trotz zahlreicher Reformbemühungen – von der Psychiatrie- Enquête über integrierte Versorgungsmodelle und stationsäquivalente Behandlungen bis hin zu Modellprojekten nach § 64b SGB V – bleibt die Fragmentierung bestehen. Im internationalen Vergleich zeigen Programme wie das britische „Improving Access to Psychological Therapies“ (IAPT) oder die niederländischen FACT-Teams, dass sektorenübergreifende, datengestützte und niedrigschwellige Versorgungsmodelle wirksamere Lösungen bieten. Für Deutschland leitet der Beitrag daraus ab, dass eine konsequente Weiterentwicklung zu einem personenzentrierten, vernetzten und evidenzbasierten System nach dem Vorbild von Stepped- und Balanced-Care-Ansätzen notwendig ist.

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Teil II Reformperspektiven für Finanzierung und Vergütung

Die Vorhaltevergütung im Lichte des KHVVG

Andreas Schmid und Volker Ulrich

Eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung ist aus gesundheitsökonomischer Sicht ein sinnvoller Bestandteil eines Vergütungsmix für Krankenhäuser, der bisher stark von Fallpauschalen dominiert ist. Beim im KHVVG implementierten Instrument handelt es sich allerdings nicht um eine Vorhaltevergütung im eigentlichen Sinne. Die im Gesetzgebungsprozess damit verbundenen Ziele werden weitgehend verfehlt und erhebliche unintendierte Nebenwirkungen sind zu erwarten. Für eine Weiterentwicklung ist zwischen ambitionierten langfristigen und kurzfristig umsetzbaren Optionen zu unterscheiden. Mit Blick auf die negative Bewertung des Status quo im KHVVG erscheint ein zügiger Umbau mit einem einfachen Startmodell, welches sukzessive erweitert werden kann, vorzuziehen.

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Die Finanzierung des Strukturwandels: Welche Rolle spielt der Transformationsfonds?

Boris Augurzky und Adam Pilny

Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland bei der Krankenhausdichte einen Spitzenplatz ein, während das durchschnittliche Krankenhaus eher klein ausfällt. Unter wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten ist dies nicht optimal. Seit vielen Jahren findet daher ein Konzentrationsprozess statt, der langsam voranschreitet. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschleunigt diesen Prozess, unter anderem durch den Transformationsfonds, der 50 Mrd. für den Zeitraum von 2026 bis 2035 für Investitionen in eine effizientere Struktur bereitstellt. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz sieht vor, die Bundesmittel für den Fonds von 25 auf 29 Mrd. zu erhöhen und über Bundesschulden statt aus dem Gesundheitsfonds zu finanzieren. Um eine moderate Zentralisierung der Strukturen zu erreichen, wären nach einer Überschlagsrechnung mindestens 60Mrd. an Investitionen nötig. Die knappen Mittel des Fonds sollten daher möglichst effizient eingesetzt werden. Dazu sollten erstens die derzeit acht Fördertatbestände auf die drei wichtigen reduziert werden: Zusammenlegung, Umwandlung und Schließung von Standorten. Zweitens sollten die Anträge für den Transformationsfonds nach einem transparenten Kosten-Nutzen Schema priorisiert werden und drittens direkt von Krankenhäusern beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingereicht werden. Viertens muss das Bauen, insbesondere die Phase vor dem Spatenstich, durch ein Krankenhausbau Beschleunigungsgesetz deutlich beschleunigt werden, um die schwierige Übergangszeit von der alten in die neue Struktur mit entsprechender Doppelbelastung und politischer Brisanz so kurz wie möglich zu halten.

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Das Pflegebudget im sechsten Jahr der Umsetzung: Ein Zwischenfazit

Corinna Hentschker, Carina Mostert-Brenck und David Scheller-Kreinsen

Seit 2020 erfolgt die Finanzierung der Pflegepersonalkosten auf Basis der Selbstkostendeckung. Der vorliegende Beitrag analysiert die Daten der Pflegebudgets der ersten fünf Jahre seit der Einführung (2020 bis 2024) und wertet die verfügbaren amtlichen Statistiken zur Pflegepersonalentwicklung in den Kliniken und den angrenzenden Sektoren aus. Im Fokus stehen die Entwicklung der Pflegebudgets, Veränderungen der Personalstrukturen sowie weitere systemische Aspekte. Während in den Jahren 2021 und 2022 jeweils ein Anstieg des Pflegebudgets im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahren von knapp über 6% zu beobachten war, waren in den Jahren 2023 und 2024 mit 8,4% bzw. 10,5% deutlichere Anstiege zu verzeichnen. Diese Entwicklungen erfolgen parallel zu einem sinkenden Fallzahlniveau. In der stationären und ambulanten Pflege fiel das Personalwachstum trotz stabiler bzw. steigender Nachfrage deutlich geringer aus. Damit verteilt sich das Pflegepersonal zunehmend ungleich auf die Sektoren. Darüber hinaus ist weiterhin ein Budgetstau zu beobachten. Zudem mussten bisher dreimal Korrekturen im aG-DRG-System aufgrund vorliegender Doppelfinanzierung erfolgen. Somit hat das Pflegebudget die politische Zielrichtung „nicht mehr an der Pflege sparen“ kurzfristig unterstützt, aber zugleich neue Zielkonflikte erzeugt: zwischen den Sektoren, zwischen Personalaufbau und Produktivität sowie zwischen Kostendynamik und Systemkohärenz. Daher ist eine empirisch informierte Weiterentwicklung der Pflegefinanzierung notwendig.

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Finanzierung und Personalvorgaben in der Psychiatrie

Olaf Neubert

Die psychiatrische und psychosomatische Versorgung in Deutschland ist durch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe stationäre Kapazitäten, deutlich erhöhte Fallzahlen und eine dynamische Ausgabenentwicklung gekennzeichnet, die sich zunehmend von der Einnahmenbasis der gesetzlichen Krankenversicherung entkoppelt. Trotz stark steigender Budgets – zuletzt mit Ausgaben von rund 12,2Mrd. C jährlich – bleibt die personelle Ausstattung am Patienten vielfach hinter den Vorgaben der PPP-Richtlinie zurück. Zentrales Erklärungsmuster ist das sogenannte „Personal-Paradoxon“: Vereinbarte und finanzierte Stellen werden nicht besetzt, während die Mittel anderweitig verwendet werden, sodass Budgetsteigerungen nicht zu einer entsprechenden Leistungsverbesserung führen. Der Beitrag analysiert die Ausgaben- und Strukturentwicklung seit 2019 sowie Fehlanreize des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) und des Psychiatrievergleichs, die eine stationäre Dominanz begünstigen und die notwendige Ambulantisierung bremsen. Vor diesem Hintergrund werden die Reformvorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf Basis des Zehn-Punkte-Papiers diskutiert. Diese zielen auf einen Paradigmenwechsel hin zu sektorenübergreifenden, flexiblen Gesamtbudgets, den gezielten Abbau stationärer Überkapazitäten zugunsten ambulanter und teilstationärer Angebote sowie eine konsequente Zweckbindung und Rückforderung nicht genutzter Personalmittel. Kurzfristige Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik werden dabei ebenso adressiert wie langfristige Strukturreformen. Insgesamt zeigt der Beitrag, dass nur durch eine Abkehr von historisch gewachsenen Bettenstrukturen und eine stärkere ambulante Ausrichtung eine bedarfsgerechte, transparente und finanzierbare Versorgung nachhaltig gesichert werden kann.

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Teil III Reformperspektiven für Ambulantisierung und sektorenübergreifende Versorgung

Ambulantisierung: Empirische Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven

Robert Messerle und Jonas Schreyögg

Seit Jahrzehnten versucht die Gesundheitspolitik, die Auswirkungen der sektoralen Trennung im Gesundheitswesen abzumildern. Zwar gewinnen Versorgungsbereiche an der ambulantstationären Schnittstelle infolge zahlreicher partieller Lösungsversuche zunehmend an Bedeutung, doch es fehlt ein übergreifendes Konzept. Angesichts der Dynamik und Heterogenität des Systems reicht es nicht aus, bestehende Logiken zusammenzuführen – es braucht auch echte strukturelle Reformen. Ein konsistenter Ordnungsrahmen mit verbindlichen, sektorenübergreifenden Vorgaben und angepassten Strukturen, wie beispielsweise Primärversorgungs- und intersektorale Zentren, ist daher essenziell. Allerdings müssen die Lösungen der Versorgungsrealität gerecht werden: Es werden flexible gesetzliche Rahmenbedingungen benötigt, um regionale Lösungen zu ermöglichen.

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Ambulantes Potenzial der Leistungsgruppen im Krankenhaus: Eine routinedatenbasierte Gesamtanalyse

Robert Messerle, Carina Mostert-Brenck und David Scheller-Kreinsen

Deutschland weist im internationalen Vergleich eine besonders hohe Zahl an Krankenhäusern, Betten und stationären Behandlungen auf. Dies geht einher mit hohen Kosten und einer starken Belastung des medizinischen Personals. Es stellt sich daher die Frage, welche Leistungen zukünftig tatsächlich noch stationär erbracht und geplant werden müssen. Eine Schlüsselrolle bei der Beantwortung dieser Frage wird sicherlich die Ambulantisierung spielen. Viele medizinische Leistungen, die früher zwingend mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden waren, können heute ambulant durchgeführt werden. Zudem ließen sich zahlreiche stationäre Behandlungen durch die gezielte Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen vermeiden.

Der Beitrag legt eine empirische Abschätzung vor, welche Auswirkungen eine konsequente Ambulantisierung mittelfristig auf die stationären Versorgungsstrukturen haben könnte. Die Ergebnisse unterstreichen, dass Ambulantisierungspotenziale in der zukünftigen Neugestaltung der Krankenhauslandschaft unbedingt mitbedacht werden sollten und über alle Bundesländer hinweg von hoher Bedeutung sind. Sie zeigen außerdem, dass auch nach der intensiven Debatte über die Modernisierung und Konzentration der Strukturen, die Ambulantisierung nicht an Bedeutung verlieren wird. Denn in den Leistungsgruppen der Grundversorgung beträgt das in den vorliegenden Analysen breit verstandene  mbulantisierungspotenzial fast 60%aller stationären Fälle sowie ca. 45% der Ausgaben und Belegungstage. Bei Leistungsgruppen mit hohem Konzentrationspotenzial oder bereits hoher Spezialisierung ist das Potenzial mit 30% bzw. 40% der Fälle bzw. ca. 25% der Ausgaben und Belegungstage hingegen geringer, aber dennoch von substanzieller Bedeutung.

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Notfallversorgung – Update 2025

Christoph Dodt und Martin Pin

Die Notfallversorgung in Deutschland steht vor grundlegenden Reformen, um den Herausforderungen des demographischen Wandels, zunehmender Krisenereignisse und ökonomischer Restriktionen zu begegnen. Zentral ist eine sektorübergreifende, ressourcenschonende und qualitätsorientierte Struktur des Notfallsystems, die medizinische Hilfe innerhalb definierter Rettungsfristen garantiert. Neben der Versorgung lebensbedrohlicher Notfälle müssen auch weniger akute Gesundheitsstörungen rund um die Uhr abgedeckt werden. Eine effektive präklinische Patientenleitung über webbasierte Lösungen und Telefon ist dafür unerlässlich und muss wissenschaftlich evaluiert sein. Eine Reform sollte alle Glieder der Rettungskette einbeziehen und Telemedizin sowie die Integration von Notfallzentren (INZ) als zentrale Elemente stärken. Weitere Kernforderungen sind die Professionalisierung der Notfallmedizin, die Einführung eines Facharztes für Notfallmedizin, eine kostendeckende Finanzierung aller Glieder der Notfallkette und eine umfassende Datenbasis zur Qualitätssicherung.

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Psychiatrische Modellprojekte nach 64b: Nukleus einer besseren und wirtschaftlicheren Versorgung?

Anne Neumann und Jochen Schmitt

Die psychiatrische Versorgung in Deutschland hat sich seit der Psychiatrie-Enquête 1975 grundlegend verändert – weg von isolierten Großanstalten und hin zu gemeindenahen, patientenzentrierten Strukturen. Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen: Fragmentierte Versorgungsstrukturen, sektorale Zuständigkeitsgrenzen, komplexe Finanzierungsmechanismen und ein zunehmender Fachkräftemangel erschweren einen adäquaten Zugang sowie eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung psychisch kranker Menschen. Modellvorhaben nach § 64b SGB V zielen auf eine sektorenübergreifende Versorgung durch flexible Globalbudgets und settingunabhängige Behandlungskonzepte. Evaluationen zeigen positive Effekte wie die Reduktion der stationären Aufenthalte, eine gestiegene Behandlungskontinuität und erhöhte Patientenzufriedenheit. Die Übertragbarkeit dieser Modelle auf die Regelversorgung wird jedoch durch regionale Unterschiede und die bisher fehlende Einbindung des vertragsärztlichen Bereichs begrenzt. Eine nachhaltige Reform psychiatrischer Versorgung erfordert integrierte regionale Versorgungsstrukturen, eine gemeinsame Planung über Sektorengrenzen hinweg, gemeinsame Versorgungsziele aller Beteiligten, eine dies ermöglichende digitale Infrastruktur sowie weitere Forschung zu Umsetzungsbedingungen und Wirkmechanismen. Die Erkenntnisse aus der Psychiatrie könnten auch richtungsweisend für eine sektorenübergreifende Reform in der somatischen Versorgung sein.

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Teil IV Krankenhauspolitische Chronik

Krankenhauspolitische Chronik

Dirk Bürger und Martina Purwins

Der Deutsche Bundestag, dessen Abgeordnete im Ausschuss für Gesundheit, das Bundesgesundheitsministerium, die Landesgesundheitsminister und der Bundesrat setzen jährlich neben den gesundheits- auch die krankenhauspolitischen Rahmenbedingungen. Benannte Expertenbeiräte der Bundesregierung, die Gesundheitsexperten der Parteien, diverse Verbände, die (Sozial-)Gerichtsbarkeit und Bundesbehörden sowie politiknahe und wissenschaftliche Institute prägen dabei die öffentliche Diskussion um diese Regelungen. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene nutzen die ihnen übertragenen Aufgaben zur vertraglichen Gestaltung, um die medizinische und pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern anhand der aktuellen Anforderungen weiterzuentwickeln. Die „Krankenhauspolitische Chronik“ liefert eine Übersicht über alle wesentlichen Entscheidungen der Akteure der deutschen Gesundheits- und Krankenhauspolitik und informiert über die Aktivitäten in den vergangenen zwölf Monaten.

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Teil V Daten und Analysen

Statistische Krankenhausdaten: Diagnosedaten der Krankenhäuser 2024

Sophia Behrens

Die Diagnosen der Krankenhauspatienten bilden das gesamte vollstationäre Geschehen in den deutschen Krankenhäusern ab.Dieser Beitrag beschreibt die Ergebnisse der Diagnosedaten der Krankenhauspatienten für das Jahr 2024. Diese amtliche Statistik wird seit 1993 jährlich als Vollerhebung durchgeführt, alle Krankenhäuser in Deutschland sind auskunftspflichtig. Erfasst werden alle Patienten, die im Berichtsjahr aus der vollstationären Behandlung eines Krankenhauses entlassen werden. Im Jahr 2024 waren es mehr als 17,9 Mio. Patienten, damit ist die Fallzahl im Vorjahresvergleich leicht angestiegen. Die Ergebnisse der Diagnosen werden nach wichtigen Indikatoren wie Hauptdiagnosen, Alter, Geschlecht und Verweildauer dargestellt. Aufgrund geschlechts- und altersspezifischer Morbiditätshäufigkeiten werden die Ergebnisse teilweise standardisiert und so um den demographischen Effekt bereinigt. Dadurch sind bevölkerungsunabhängige Aussagen möglich.

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